In einigen Unternehmen wird der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Die Geschäftsführung legt dafür dem Wirtschaftsprüfer eine Reihe von Unterlagen vor, um die Geschäftstätigkeit des Unternehmens bewerten zu können und eine endgültige Bilanz und GuV erstellen zu können.
Da die Zusammenstellung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nimmt (insbesondere durch Rücksprachen mit der Finanzbuchhaltung, dem Steuerberater, dem Lohnbüro, der Abrechnung etc.), ist es ratsam, die Unterlagen mindestens zwei Monate im Voraus vorzubereiten.
Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Dokumente zusammen, die benötigt werden:
Dokumente des Managements
Protokolle der Gesellschafterversammlung (Berichtsjahr)
Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Vorjahresabschlusses und die Wahl des Wirtschaftsprüfers (Berichtsjahr)
Geschäftsbericht / Lagebericht (Berichtsjahr)
Belegungsstatistik / Auslastung
Vertragsdokumente:
Pflegesatzvereinbarung
Tarifvertrag
Dokumente der Finanzbuchhaltung
Wirtschaftsplan (Haushaltsplan) für das kommende Geschäftsjahr
vorläufige Bilanz für das Geschäftsjahr (Berichtsjahr)
vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für das Geschäftsjahr (Berichtsjahr)
Summen- und Saldenliste (Berichtsjahr)
Liste der Konten der Finanzbuchhaltung (Berichtsjahr)
Debitoren:
Kreditoren:
Verbindlichkeiten: Liste über sonstige Verbindlichkeiten
Anlagen: Anlagenspiegel / Anlagenverzeichnis (inkl. Zugangslisten und Abgangslisten)
Lizenzen: Liste der Software-Lizenzen
Vorräte: Bewertung der Vorräte (Festwertermittlung, falls möglich)
Sonstige Werte: Aufstellung über sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Erläuterung)
Rückstellungen:
Verprobung: Umsatz-Verprobung
Dokumente des Zahlungsverkehrs (Belege):
Dokumente der Lohnbuchhaltung
Personalstatistik zum 31.12. (Berichtsjahr)
Jahres-Lohnjournal
Lohnsteuer-Anmeldung (Dezember des Berichtsjahres)
Verprobung: Personalkosten-Verprobung
Dokumente der Banken / Behördliche Dokumente
Banken:
Amtsgericht:
Finanzamt:
Hinweis: Die Liste ist nicht abschließend. Der Wirtschaftsprüfer kann darüber hinausgehende Unterlagen anfordern.
Autor: Andreas Heil
Artikel aktualisiert am: offen
Artikel erstellt am: 08.03.2022