Bündnis für ambulante Psychiatrische Pflege
http://www.bapp.info/
Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)
https://www.bevap-bund.de/
Das BeVaP setzt die gesetzlichen Vorgaben aus § 293 Absatz 8 SGB V um.
Das Beschäftigtenverzeichnis richtet sich an ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Eine Registrierung dient der Vergabe einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), die zum 01. Januar 2023 für die Abrechnung von Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege zu verwenden ist.